Treppenlift für Pflegebedürftige – Tipps zur Auswahl & Finanzierung

Meistens passiert es ganz unerwartet: Ein plötzlicher Unfall oder eine schwere Erkrankung sind oft die Ursachen für einen erhöhten Pflegebedarf. Damit ändert sich auch die familiäre Situation grundlegend. Viele Angehörige entscheiden sich nämlich zunächst für eine Versorgung im eigenen Zuhause. Dazu gehören neben dem zeitlichen Aufwand auch bauliche Veränderungen wie der Einbau eines Treppenlifts. Im folgenden Artikel gibt es hilfreiche Infos zur richtigen Auswahl eines Treppenlifts und zur Finanzierung der zusätzlichen Pflegekosten.

Welche Liftmodelle gibt es?

Größere Mobilität und damit auch mehr Lebensqualität sind sicher die wichtigsten Argumente für die Anschaffung eines Treppenlifts. Die Auswahl des Treppenlifts richtet sich in erster Linie nach den baulichen Voraussetzungen, dem Verlauf und den Maßen der Treppe. Als kostensparende Alternative zu einem neuen Lift kann auch ein gebrauchtes Modell gute Dienste leisten. Aufgrund der niedrigen Zinsen kommt für die Finanzierung ein Ratenkredit infrage. Welche Bank zurzeit die günstigsten Konditionen bietet, zeigt der kostenlose Kreditvergleich smava. Auch eine Möglichkeit, um die hohen Anschaffungskosten zu vermeiden: die Miete eines passenden Treppenlifts.

Bei der Auswahl des Lifts kommt es nicht nur auf die Bauform und die Maße der Treppe an, sondern auch auf den Grad der Behinderung. Wenn der Pflegebedürftige selbstständig vom Rollstuhl in den Lift steigen kann, reicht ein einfacher Sitzlift. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, gibt es sogenannte Plattformlifte, die entweder an der Treppe oder im Außenbereich montiert werden. Die luxuriöse Variante: ein Aufzuglift, der Pflegebedürftigen mitsamt Rollstuhl von einer Ebene zur anderen befördert.

Was kostet ein Treppenlift?

Ob man sich für einen neuen, gebrauchten oder gemieteten Lift entscheidet – die Auswahl hängt vor allem von der finanziellen Grundsituation ab. Im letzten Abschnitt dieses Artikels geht es darum, welche Leistungen die Familien Pflegebedürftiger in Anspruch nehmen können. Schließlich sind die Kosten für eine behindertengerechte Umrüstung im Haus beträchtlich, zumal bei einem Treppenlift noch weitere Kosten anfallen: Neben einer regelmäßigen und fachgerechten Wartung des Lifts kommen Stromkosten und eventuelle Reparaturen hinzu. Ein einfacher Sitzlift ist bereits ab 3.000 Euro erhältlich. Ein Aufzuglift dagegen kann bis zu 15.000 Euro kosten, da nicht nur der Lift, sondern auch die Montage weit aufwendiger ist. Wer sich den Einbau allerdings selbst zutraut, kann zumindest diese Kosten sparen.

Pflegebedarf und Versorgung richtig einschätzen

Um möglichst genau kalkulieren zu können, welche Kosten bei einer Pflege in den eigenen vier Wänden anfallen, sollte man vorher den tatsächlichen Pflegebedarf von Fachleuten einschätzen lassen. Der Hausarzt oder das Personal eines Pflegedienstes wissen, welche Hilfsmittel für die medizinische Pflege angeschafft werden müssen. So sind außer dem Treppenlift manchmal auch andere kostspielige Einrichtungsgegenstände wie eine Behandlungsliege oder ein Pflegewagen notwendig, um den Pflegebedürftigen angemessen zu behandeln.

Auch der zeitliche Aufwand spielt eine wichtige Rolle bei der Planung der Pflege. Gemeinsam mit den Angehörigen lässt sich ein genauer Pflegeplan aufstellen. Dabei sollte jedes Familienmitglied entscheiden, welche Hilfe zu welcher Zeit möglich ist. An erster Stelle sollten immer das Wohl und die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen stehen. Wenn die Familie dies nicht sicherstellen kann, ist ein ambulanter Pflegedienst eine gute Unterstützung für die Pflege zu Hause.

Pflegegeld und Sachleistungen beantragen

Wenn sich die Angehörigen entscheiden, die Pflege selbst in die Hand zu nehmen, haben sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat. Bei der Kranken- oder Pflegeversicherung können sie daher Pflegegeld oder auch Sachleistungen wie einen Treppenlift oder andere Pflegeutensilien beantragen. Wie hoch die Unterstützung ausfällt, richtet sich nach der Pflegestufe, die wiederum der Medizinische Dienst der Krankenkasse feststellt.

Eine Pflege im privaten Bereich setzt immer das Engagement der Angehörigen voraus, die dafür einen bestimmten Geldbetrag erhalten. Der Betrag kann natürlich auch in einen ambulanten Pflegedienst investiert werden, der die Versorgung des Patienten übernimmt. In diesem Fall können Zuschüsse für Sachleistungen zusätzlich beantragt werden.